Montag, 1. Juli 2013

SPD Main-Taunus beschließt: Verkaufsverbot von Kaugummi- und Schokoladen-Zigaretten



Auf dem Unterbezirksparteitag am letzten Freitag wählten mich die Delegierten nicht nur in den Vorstand der SPD Main-Taunus, sie verabschiedeten vielmehr diesen Juso-Antrag: 

Antragssteller: Jusos Main-Taunus
Verkaufsverbot von Kaugummi- und Schokoladen-Zigaretten

Antrag:
Die SPD Main-Taunus setzt sich dafür ein, dass Kaugummi- und Schokoladen-Zigaretten nicht mehr verkauft werden dürfen.

Begründung:

Durch den Verkauf von solchen Süßigkeiten an Kinder und Jugendliche findet eine frühe Polung auf den späteren Zigarettenkonsum statt, da Süßigkeiten-Zigaretten vor allem von Kindern oft als „cool“ bezeichnet und empfunden werden. 

Mit der Verabschiedung dieses Antrages ist der SPD Main-Taunus ein Meilenstein in der präventiven Nichtraucher*innenbewegung gelungen! Die SPD Main-Taunus setzt zukünftig nicht nur noch ausschließlich auf reaktive Raucher*innenverbote in Kneipen und Gaststätten, sondern denkt mit diesem Antrag schon heute an gesünderlebende zukünftige Generationen. Uns Jungsozialist*innen sei Dank!  


1 Kommentar :

  1. Wer nicht redet, wird nicht gehört. - Doch nicht Alles, was gehört wird, ist auch brauchbar.

    Wenn ich diese Beschlusslage so lese, dann versuche ich auch, die dahinterstehende Idee zu verstehen. Die Idee hier ist es, für eine Zukunft mit weniger Rauchern zu sorgen. Dabei wird dieses Ziel höher gestellt, als die Rechte der Individuen in unserem Staat. Das Wir entscheidet, was gut für den Einzelnen ist.
    Traurigerweise ist dies ein weiterer Tiefpunkt in 150 Jahren SPD-Parteigeschichte. Trat man früher für den Menschen ein, so tritt man heute für ein Menschenbild ein. Ein Menschenbild, dass keinen Platz lässt für Individualität. Dass dabei Rechte eingeschränkt werden, die Grundlage für das Entstehen unserer modernen Gesellschaft waren, wird völlig ausgeblendet.
    Eigentumsrecht, sowohl am eigenen Körper als auch an den materiellen Mitteln, die man rechtmäßig besitzt, und das Nicht-Aggressions-Prinzip, das besagt, dass eine Handlung so lange in Ordnung ist, bis sie einem Dritten schadet, zeigen uns die Grenzen des Rechtsstaates auf.
    Euer Antrag weist erhebliche Beeinträchtigungen beider elementarer Prinzipien auf. Zum einen wird dem Individuum das Eigentumsrecht am eigenen Körper abgesprochen. Es ist nicht länger seine freie Entscheidung sich einem Genussmittel, sei es nun die Schoko-Zigarette oder später der Glimmstängel selbst, hinzugeben. Ferner wird davon gesprochen, man habe einen Meilenstein der präventiven Nichtraucherbewegung erreicht. Präventiv eingreifen kann man bei Krankheiten, nicht aber in die freie Entfaltung des Einzelnen. Das Nicht-Aggressions-Prinzip ist hier Grenze des rechtsstaatlichen Handelns.

    Unter dem Strich: Was hier passiert ist, ist kein Meilenstein, es ist vielmehr ein großer Rückschritt. Das Wir entscheidet über den Einzelnen, nicht mehr der Einzelne über sich selbst. Das ist schade, vor allem, weil Demokratie jedem nützen sollte und nicht zur Diktatur der Mehrheit (wenn dem denn so ist) verkommen sollte.

    AntwortenLöschen