Dankenswerterweise hat Carsten Sinß, mein heutiger Gegner,
die historischen Fakten des Falls Jakob von Metzler bereits in seiner
Einleitung aufgeführt. Es besteht für
mich demnach keine Notwendigkeit mehr, die Geschehnisse zu wiederholen.
Vielmehr möchte ich für meine Ausführungen einen anderen
Ansatzpunkt wählen. Ich möchte mich – anders als Carsten, der es in seinen
Ausführungen m.E. nicht vermag, über den Tellerrand des geltenden Rechts hinweg
zu sehen - mehr der Moral des Falls widmen. Es handelt sich beim Fall Daschner
– wie es sein Verteidiger in seinem Plädoyer auch sagte – um einen Einzelfall,
ich möchte keine grundsätzliche Diskussion eröffnen, ob Folterandrohungen in
unserem Gesetz wieder erlaubt werden sollten. Diese Frage haben wir
glücklicherweise nach hunderten von Jahren verneint.
Der Fall des Jakob von Metzler aber zog vor allem so große
Aufmerksamkeit auf sich, weil das Opfer ein Kind war. Jede/-r hat an dieser
schrecklichen Tat allein deshalb zu beißen, weil man sich überlegt, wie es sich
anfühlen würde, wenn das eigene Kind betroffen wäre. Zwar bin ich (noch) nicht
Vater, doch nachvollziehen kann ich die Gefühle in ihren Grundsätzen vermutlich
schon. Schwächere zu misshandeln, zeugt von eigener Schwäche. Meines Erachtens
ist dieses Phänomen in unserer heutigen Gesellschaft stark verbreitet; wenn
nicht auf physische, dann zumindest auf psychische Weise.
Um mein späteres Fazit zu verstehen, muss man sich nur über
folgenden Zustand bewusst werden:
Der augenscheinliche Entführer des Kindes, das von der
Polizei verzweifelt gesucht wird, sitzt im Verhörzimmer und tischt den
Ermittlern eine Lüge nach der anderen auf, grinst dabei unentwegt und zeigt dabei keine
Schuldgefühle und ist erfreut über die Ratlosigkeit der Beamten.
Die Täter, dessen Name ich bewusst verschweige, um ihm und
seiner Tat keinen Raum in meinem Blog zur Verfügung zu stellen, ist deshalb mit
einer lebenslangen Freiheitstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung
wahrlich gut bedient. Selbstverständlich spreche ich mich aber nicht für
sondern gegen die Todesstrafe aus; ich bin froh, dass in diesem Fall unser Bundesrecht
das Hessische Länderrecht bricht, denn in der Hessischen Verfassung findet sich
die Todesstrafe noch immer.
Dennoch bin ich der Meinung, dass die Folter- bzw. Gewaltandrohung,
um den Aufenthaltsort des vermutlich noch lebenden Kindes zu erpressen, nach der
Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in diesem besonderen und einmaligen
Fall zu rechtfertigen ist; denn der Entführer selbst hat durch seine Tat, dem Kind
all seine Grundrechte genommen. Außerdem bestand die reale Möglichkeit, Jakob lebendig
zu retten. Ich empfände ein Freispruch-Urteil in diesem konkreten Fall demnach
nicht als fahrlässig, denn zum einen hätten andere potentielle Entführungstäter
durch eine solche Entscheidung des Gerichtes abgeschreckt werden können und zum
anderen hätten ggf. die Grundrechte des Opfers, z.B. das Recht auf Leben,
gewahrt bzw. wiederhergestellt werden können.
Diese große Chance, die der
Freispruch Daschners also geliefert hätte, wurde somit leider versäumt.
Hier ein Kommentar meines Vaters, den er mir per Mail geschickt hat.
AntwortenLöschenMit Interesse habe ich dein Blog-Gefecht zum Thema "Jakob-von-Metzler" gelesen. Wenn du am Ende im Zusammenhang mit Folterdrohungen von abschreckender Wirkung, potenziellen Tätern gegenüber, sprichst, muss ich dir entgegenhalten, dass die historische Errungenschaft unserer unverrückbaren Grundrechte und die Grundsätze unseres freiheitlichen Rechtsstaats - bei allem Ekel und Unverständnis für die abscheuliche Entführung und (wie sich später erwies) den Mord an einem Elfjährigen - auch und gerade für Gewaltverbrecher gelten müssen. Gerade das unterscheidet unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, die hier zugegebenermaßen an ihre Grenzen stößt, von Willkürregimen und auch der ein oder anderen westlichen Demokratie, in den bis heute die Todesstrafe praktiziert wird. Staatsdiener und besonders (hohe) Polizeibeamte haben unsere Verfassung zu schützen und dürfen sie auch mit dem Verweis auf Extremsituationen und Einzelfälle nicht außer Acht lassen!
Dennoch: Ich hätte nicht in deren Haut stecken wollen!